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Land nimmt acht weitere Projekte aus dem Kreis Böblingen in das Förderprogramm für Radwege auf

Radfahrer und Fußgänger brauchen eine sichere und verlässliche Infrastruktur. Nur so wird es gelingen, den Radverkehrsanteil deutlich zu steigern. Daher investiert das Land in viele kommunale Verkehrsprojekte und unterstützt die Kommunen dabei, Lücken im Rad- und Fußwegenetz systematisch zu schließen.

Wichtiger Schlüsselstein ist hierfür das Rad- und Fußverkehrs-Programm nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG). Seit dem Jahr 2012 wurden bereits 35 kommunale Projekte aus dem Landkreis Böblingen in dieses Förderprogramm integriert. „Für das Jahr 2024 können nun weitere acht Projekte aus dem Kreis Böblingen aufgenommen werden“, geben die Landtagsabgeordneten Sabine Kurtz, Thekla Walker, Dr. Matthias Miller und Peter Seimer am Mittwoch bekannt, „durch den Ausbau von Rad- und Fußwegen machen wir den Verkehr für alle sicherer. Die Investitionen helfen der Mobilität, der Verkehrssicherheit und dem Klima. Das Programm ist eine tolle Möglichkeit für Kommunen, innovative Verkehrsprojekte zu fördern und zu realisieren.“

 

Neu in das Rad- und Fußverkehrs-Programm nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz wird aufgenommen der Neubau der Querungshilfe an der Welzheimer Straße in Weissach, der Ausbau der zweiten Bauabschnitte der Hauptradroute R5 (Hinterweil-Route) und der Hauptradroute R7 (Maichinger Bogen) in Sindelfingen, der Ersatzneubau der Brücke über die Schwippe beim Friedhof in Dagersheim und der zweite Bauabschnitt zum Umbau der Calwer Straße in Böblingen zwischen Johann-Schütte-Straße und Flugfeldallee. Außerdem werden drei Projekte in Leonberg aufgenommen: Im Rahmen des Projekts „Postareal Neue Mitte“ der Brückenschlag für Rad- und Fußverkehr, der Bau von Querungshilfen in Leonberg-Höfingen und die Einrichtung von Querungsstellen für Fußgänger und die Verbesserung der Radwegeführung im Bereich der Stuttgarter Straße.

 

 

Hintergrund:

LGVFG: Das größte Förderprogramm für Rad- und Fußwege in BW

Zu einem flächendeckenden Radnetz gehören neben den Radwegen an Bundes- und Landesstraßen auch Radwegenetze in kommunaler Baulast. Mit dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) unterstützt das Land Baden-Württemberg die Landkreise, Städte und Gemeinden sowie Verkehrsunternehmen beim Um- und Ausbau ihrer Verkehrsinfrastruktur.

 

Ziel ist es, die Netzlücken in den Radnetzen zu schließen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Viele Vorhaben mit einer positiven Klimawirkung können mit bis zu 75 Prozent gefördert werden. Zusammen mit den Bundesmitteln aus dem Sonderprogramm Stadt und Land können bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten übernommen werden. Gefördert werden beispielsweise Rad- und Fußwege, Fahrradstraßen, Fahrradabstellanlagen oder Sanierungen von Radwegen.

 

Das Landesprogramm zur Förderung von kommunaler Radverkehrsinfrastruktur für die Jahre 2024 bis 2028 umfasst über 900 Maßnahmen und löst mit einer Landesförderung von circa 375 Millionen Euro Investitionen mit einem Wert von circa 955 Millionen Euro aus.

 

Die Programmaufnahme ist noch nicht gleichbedeutend mit einer Förderung. Um eine Förderung zu erhalten, müssen die Vorhabenträger nach der Programmaufnahme in einer zweiten Stufe bei den Regierungspräsidien einen formalen Antrag auf Förderung einreichen. Über die Genehmigung und Bewilligung der Förderung entscheiden die Regierungspräsidien.

 

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Land nimmt acht weitere Projekte aus dem Kreis Böblingen in das Förderprogramm für Radwege auf

Radfahrer und Fußgänger brauchen eine sichere und verlässliche Infrastruktur. Nur so wird es gelingen, den Radverkehrsanteil deutlich zu steigern. Daher investiert das Land in viele kommunale Verkehrsprojekte und unterstützt die Kommunen dabei, Lücken im Rad- und Fußwegenetz systematisch zu schließen.

Wichtiger Schlüsselstein ist hierfür das Rad- und Fußverkehrs-Programm nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG). Seit dem Jahr 2012 wurden bereits 35 kommunale Projekte aus dem Landkreis Böblingen in dieses Förderprogramm integriert. „Für das Jahr 2024 können nun weitere acht Projekte aus dem Kreis Böblingen aufgenommen werden“, geben die Landtagsabgeordneten Sabine Kurtz, Thekla Walker, Dr. Matthias Miller und Peter Seimer am Mittwoch bekannt, „durch den Ausbau von Rad- und Fußwegen machen wir den Verkehr für alle sicherer. Die Investitionen helfen der Mobilität, der Verkehrssicherheit und dem Klima. Das Programm ist eine tolle Möglichkeit für Kommunen, innovative Verkehrsprojekte zu fördern und zu realisieren.“

 

Neu in das Rad- und Fußverkehrs-Programm nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz wird aufgenommen der Neubau der Querungshilfe an der Welzheimer Straße in Weissach, der Ausbau der zweiten Bauabschnitte der Hauptradroute R5 (Hinterweil-Route) und der Hauptradroute R7 (Maichinger Bogen) in Sindelfingen, der Ersatzneubau der Brücke über die Schwippe beim Friedhof in Dagersheim und der zweite Bauabschnitt zum Umbau der Calwer Straße in Böblingen zwischen Johann-Schütte-Straße und Flugfeldallee. Außerdem werden drei Projekte in Leonberg aufgenommen: Im Rahmen des Projekts „Postareal Neue Mitte“ der Brückenschlag für Rad- und Fußverkehr, der Bau von Querungshilfen in Leonberg-Höfingen und die Einrichtung von Querungsstellen für Fußgänger und die Verbesserung der Radwegeführung im Bereich der Stuttgarter Straße.

 

 

Hintergrund:

LGVFG: Das größte Förderprogramm für Rad- und Fußwege in BW

Zu einem flächendeckenden Radnetz gehören neben den Radwegen an Bundes- und Landesstraßen auch Radwegenetze in kommunaler Baulast. Mit dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) unterstützt das Land Baden-Württemberg die Landkreise, Städte und Gemeinden sowie Verkehrsunternehmen beim Um- und Ausbau ihrer Verkehrsinfrastruktur.

 

Ziel ist es, die Netzlücken in den Radnetzen zu schließen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Viele Vorhaben mit einer positiven Klimawirkung können mit bis zu 75 Prozent gefördert werden. Zusammen mit den Bundesmitteln aus dem Sonderprogramm Stadt und Land können bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten übernommen werden. Gefördert werden beispielsweise Rad- und Fußwege, Fahrradstraßen, Fahrradabstellanlagen oder Sanierungen von Radwegen.

 

Das Landesprogramm zur Förderung von kommunaler Radverkehrsinfrastruktur für die Jahre 2024 bis 2028 umfasst über 900 Maßnahmen und löst mit einer Landesförderung von circa 375 Millionen Euro Investitionen mit einem Wert von circa 955 Millionen Euro aus.

 

Die Programmaufnahme ist noch nicht gleichbedeutend mit einer Förderung. Um eine Förderung zu erhalten, müssen die Vorhabenträger nach der Programmaufnahme in einer zweiten Stufe bei den Regierungspräsidien einen formalen Antrag auf Förderung einreichen. Über die Genehmigung und Bewilligung der Förderung entscheiden die Regierungspräsidien.

 

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