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Biadacz und Bilger fordern weiterhin Unterstützung für Frauenhäuser vom Bund

Frauenhäuser sind wichtige Einrichtungen, in denen Frauen und ihre Kinder schnell, zuverlässig und sicher Zuflucht vor häuslicher Gewalt finden. Seit langer Zeit bemüht sich der Landkreis Böblingen darum, ein dementsprechendes Angebot zur Verfügung stellen zu können. Der Landkreis Ludwigsburg würde gerne ein zweites Frauenhaus verwirklichen. Die direktgewählten CDU-Bundestagsabgeordneten Marc Biadacz aus Böblingen und Steffen Bilger aus Ludwigsburg unterstützen bereits seit vielen Jahren dieses Anliegen. Mit einer Anfrage an die Bundesregierung hakten die beiden Abgeordneten beim zuständigen Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nach.

"Das Ergebnis ist enttäuschend", so Marc Biadacz. "Von 2020 bis 2024 fördert das Familienministerium den Bau, Umbau und Erwerb von Frauenhäusern mit insgesamt 150 Millionen Euro. Die Landkreise Böblingen und Ludwigsburg gehen dabei leer aus. Das kann man keinem erklären. Die großen Anstrengungen, die hier vor Ort unternommen werden, brauchen dringend Unterstützung aus Berlin. Die Ampel-Koalition lässt uns im Stich. Ich fordere die Bundesregierung auf, uns endlich bei diesem wichtigen Thema finanziell unter die Arme zu greifen!"

 

Steffen Bilger ergänzt: "Die Antwort der Bundesregierung zeugt von erstaunlicher Ignoranz. Erneut wird die Falschbehauptung wiederholt, das Ludwigsburger Projekt wäre bis Ende 2024 nicht realisierbar gewesen. Offensichtlich will sich der Bund aus der Verantwortung stehlen. Umso mehr ist es zu begrüßen, dass alle Projektbeteiligten und -verantwortlichen in Ludwigsburg nun eigeninitiativ versuchen, das Projekt doch noch ohne Unterstützung der Bundesregierung zu realisieren."

 

In der Beantwortung der Anfrage der Abgeordneten stellte das Familienministerium eindeutig klar, dass eine Verstetigung des Förderprogramms seitens dieses Hauses nicht geplant sei. Vielmehr wird auf die Verantwortung der Länder und Kommunen verwiesen, sich um die Umsetzung der Istanbul-Konvention zu kümmern. Diese sichert europaweit das Recht auf Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt, insbesondere für Frauen und ihre Kinder, ab.

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Biadacz und Bilger fordern weiterhin Unterstützung für Frauenhäuser vom Bund

Frauenhäuser sind wichtige Einrichtungen, in denen Frauen und ihre Kinder schnell, zuverlässig und sicher Zuflucht vor häuslicher Gewalt finden. Seit langer Zeit bemüht sich der Landkreis Böblingen darum, ein dementsprechendes Angebot zur Verfügung stellen zu können. Der Landkreis Ludwigsburg würde gerne ein zweites Frauenhaus verwirklichen. Die direktgewählten CDU-Bundestagsabgeordneten Marc Biadacz aus Böblingen und Steffen Bilger aus Ludwigsburg unterstützen bereits seit vielen Jahren dieses Anliegen. Mit einer Anfrage an die Bundesregierung hakten die beiden Abgeordneten beim zuständigen Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nach.

"Das Ergebnis ist enttäuschend", so Marc Biadacz. "Von 2020 bis 2024 fördert das Familienministerium den Bau, Umbau und Erwerb von Frauenhäusern mit insgesamt 150 Millionen Euro. Die Landkreise Böblingen und Ludwigsburg gehen dabei leer aus. Das kann man keinem erklären. Die großen Anstrengungen, die hier vor Ort unternommen werden, brauchen dringend Unterstützung aus Berlin. Die Ampel-Koalition lässt uns im Stich. Ich fordere die Bundesregierung auf, uns endlich bei diesem wichtigen Thema finanziell unter die Arme zu greifen!"

 

Steffen Bilger ergänzt: "Die Antwort der Bundesregierung zeugt von erstaunlicher Ignoranz. Erneut wird die Falschbehauptung wiederholt, das Ludwigsburger Projekt wäre bis Ende 2024 nicht realisierbar gewesen. Offensichtlich will sich der Bund aus der Verantwortung stehlen. Umso mehr ist es zu begrüßen, dass alle Projektbeteiligten und -verantwortlichen in Ludwigsburg nun eigeninitiativ versuchen, das Projekt doch noch ohne Unterstützung der Bundesregierung zu realisieren."

 

In der Beantwortung der Anfrage der Abgeordneten stellte das Familienministerium eindeutig klar, dass eine Verstetigung des Förderprogramms seitens dieses Hauses nicht geplant sei. Vielmehr wird auf die Verantwortung der Länder und Kommunen verwiesen, sich um die Umsetzung der Istanbul-Konvention zu kümmern. Diese sichert europaweit das Recht auf Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt, insbesondere für Frauen und ihre Kinder, ab.

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