Nachrichten

Kalender-Icon  

Bundestag schafft Rechtssicherheit für Notfallsanitäter

Der Deutsche Bundestag hat eine Änderung des Notfallsanitätergesetzes beschlossen. Damit erhalten Notfallsanitäter Rechtssicherheit im Einsatz. Der direkt gewählte CDU-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Böblingen, Marc Biadacz, begrüßt die Entscheidung.

Mit der Gesetzesänderung dürfen Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter bis zum Eintreffen eines Arztes sogenannte heilkundliche Tätigkeiten durchführen. Voraussetzung dafür ist, dass sie die Maßnahmen in ihrer Ausbildung erlernt haben. Zudem müssen die Handlungen erforderlich sein, damit Lebensgefahr oder wesentliche Folgeschäden für die Patienten verhindert werden können. Der Böblinger Bundestagsabgeordnete Marc Biadacz freut sich über die Gesetzesänderung: „In vielen Gesprächen mit den Rettungsdiensten im Landkreis Böblingen habe ich erfahren, wie wichtig die Änderungen im Notfallsanitätergesetz für ihre tägliche Arbeit sind“, so Biadacz. „Wir schaffen damit Rechtssicherheit und zeigen, dass wir den Notfallsanitätern zugehört haben. Die Unionsfraktion steht an der Seite der Lebensretter“, sagte Biadacz.

Bisher dürfen Notfallsanitäter bis zum Eintreffen des Arztes am Einsatzort keine invasiven, heilkundlichen Maßnahmen vornehmen. Diese Tätigkeiten, wie beispielsweise die Gabe von Notfallmedikamenten, sind nach dem Heilpraktikergesetz Ärzten vorbehalten. Die Notfallsanitäter aber treffen häufig vor dem Notarzt beim Patienten ein. Wenn die Retter trotz der fehlenden Befugnis handeln, um das Leben des Patienten zu retten, setzten sie sich bisher der Gefahr aus, sich strafbar zu machen. Die beschlossene Reform sorgt nun für Klarheit. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates, der sich am 12. Februar 2021 damit befasst. Die Regelung tritt am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft.

Zurück

Nachrichten

Kalender-Icon  

Bundestag schafft Rechtssicherheit für Notfallsanitäter

Der Deutsche Bundestag hat eine Änderung des Notfallsanitätergesetzes beschlossen. Damit erhalten Notfallsanitäter Rechtssicherheit im Einsatz. Der direkt gewählte CDU-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Böblingen, Marc Biadacz, begrüßt die Entscheidung.

Mit der Gesetzesänderung dürfen Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter bis zum Eintreffen eines Arztes sogenannte heilkundliche Tätigkeiten durchführen. Voraussetzung dafür ist, dass sie die Maßnahmen in ihrer Ausbildung erlernt haben. Zudem müssen die Handlungen erforderlich sein, damit Lebensgefahr oder wesentliche Folgeschäden für die Patienten verhindert werden können. Der Böblinger Bundestagsabgeordnete Marc Biadacz freut sich über die Gesetzesänderung: „In vielen Gesprächen mit den Rettungsdiensten im Landkreis Böblingen habe ich erfahren, wie wichtig die Änderungen im Notfallsanitätergesetz für ihre tägliche Arbeit sind“, so Biadacz. „Wir schaffen damit Rechtssicherheit und zeigen, dass wir den Notfallsanitätern zugehört haben. Die Unionsfraktion steht an der Seite der Lebensretter“, sagte Biadacz.

Bisher dürfen Notfallsanitäter bis zum Eintreffen des Arztes am Einsatzort keine invasiven, heilkundlichen Maßnahmen vornehmen. Diese Tätigkeiten, wie beispielsweise die Gabe von Notfallmedikamenten, sind nach dem Heilpraktikergesetz Ärzten vorbehalten. Die Notfallsanitäter aber treffen häufig vor dem Notarzt beim Patienten ein. Wenn die Retter trotz der fehlenden Befugnis handeln, um das Leben des Patienten zu retten, setzten sie sich bisher der Gefahr aus, sich strafbar zu machen. Die beschlossene Reform sorgt nun für Klarheit. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates, der sich am 12. Februar 2021 damit befasst. Die Regelung tritt am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft.

Zurück