Nachrichten

Kalender-Icon  

Bundestag stärkt THW

Die Regierungskoalition hat eine Überarbeitung des THW-Gesetzes beschlossen.

Der Deutsche Bundestag hat am Freitag ein Gesetz verabschiedet, mit dem ein Engagement beim Technischen Hilfswerk (THW) attraktiver werden soll. Den 80.000 Helferinnen und Helfern soll der Einsatz leichter gemacht werden. Unter anderem wird die Arbeitgeber-Pflicht zur Freistellung von ehrenamtlichen THW-Helferinnen und THW-Helfern unter Weitergewährung des Arbeitsentgelts in moderater Weise erweitert. Künftig müssen Arbeitgeber die ehrenamtlich im THW Engagierten auch für Maßnahmen zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft unmittelbar nach THW-Einsätzen freistellen. Dadurch wird eine gute Vor- und Nachbereitung von Einsätzen gewährleistet. Zudem soll ermöglicht werden, dass das THW öfter zur Unterstützung gerufen wird. In der Vergangenheit kam es immer wieder vor, dass Kommunen mit Blick auf mögliche Kostenforderungen auf die Hilfe durch das THW verzichtet haben. Das THW kann in Zukunft auf die Kostenerstattung durch die ersuchende Stelle verzichten, wenn dies im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt und die Kosten nicht anderweitig geltend gemacht werden können. So kann das THW häufiger seine Fähigkeiten einsetzen und auch neue Technik besser erproben. Der direkt gewählte CDU-Bundestagsabgeordnete des Wahlkreises Böblingen, Marc Biadacz, unterstützt diese Neuerung: "Das THW hat bereits jetzt hervorragende Fähigkeiten, um in jeder Art von Krisensituation zu helfen. Mit diesen Änderungen des THW-Gesetzes und der soliden Finanzierung des THW im Haushalt 2020 schaffen wir die Grundlage dafür, dass das THW auch in Zukunft modern und attraktiv bleibt. Wir wollen den vielen Freiwilligen, die großartige Arbeit im THW leisten, optimale Bedingungen bieten."

Zurück

Nachrichten

Kalender-Icon  

Bundestag stärkt THW

Die Regierungskoalition hat eine Überarbeitung des THW-Gesetzes beschlossen.

Der Deutsche Bundestag hat am Freitag ein Gesetz verabschiedet, mit dem ein Engagement beim Technischen Hilfswerk (THW) attraktiver werden soll. Den 80.000 Helferinnen und Helfern soll der Einsatz leichter gemacht werden. Unter anderem wird die Arbeitgeber-Pflicht zur Freistellung von ehrenamtlichen THW-Helferinnen und THW-Helfern unter Weitergewährung des Arbeitsentgelts in moderater Weise erweitert. Künftig müssen Arbeitgeber die ehrenamtlich im THW Engagierten auch für Maßnahmen zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft unmittelbar nach THW-Einsätzen freistellen. Dadurch wird eine gute Vor- und Nachbereitung von Einsätzen gewährleistet. Zudem soll ermöglicht werden, dass das THW öfter zur Unterstützung gerufen wird. In der Vergangenheit kam es immer wieder vor, dass Kommunen mit Blick auf mögliche Kostenforderungen auf die Hilfe durch das THW verzichtet haben. Das THW kann in Zukunft auf die Kostenerstattung durch die ersuchende Stelle verzichten, wenn dies im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt und die Kosten nicht anderweitig geltend gemacht werden können. So kann das THW häufiger seine Fähigkeiten einsetzen und auch neue Technik besser erproben. Der direkt gewählte CDU-Bundestagsabgeordnete des Wahlkreises Böblingen, Marc Biadacz, unterstützt diese Neuerung: "Das THW hat bereits jetzt hervorragende Fähigkeiten, um in jeder Art von Krisensituation zu helfen. Mit diesen Änderungen des THW-Gesetzes und der soliden Finanzierung des THW im Haushalt 2020 schaffen wir die Grundlage dafür, dass das THW auch in Zukunft modern und attraktiv bleibt. Wir wollen den vielen Freiwilligen, die großartige Arbeit im THW leisten, optimale Bedingungen bieten."

Zurück