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Gemeinnützig tätige Asylbewerber: „Nicht die Kommunen müssen die Menschen in Arbeit bringen, sondern Bundesminister Heil!“

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat die Kommunen und Länder dazu aufgefordert, mehr Asylbewerber für gemeinnützige Tätigkeiten heranzuziehen. Diese Möglichkeit bietet das Asylbewerberleistungsgesetz bereits heute. Dort heißt es in § 5 AsylbLG: „In Aufnahmeeinrichtungen […] sollen Arbeitsgelegenheiten insbesondere zur Aufrechterhaltung und Betreibung der Einrichtung zur Verfügung gestellt werden […]. Im Übrigen sollen so weit wie möglich Arbeitsgelegenheiten bei staatlichen, bei kommunalen und bei gemeinnützigen Trägern zur Verfügung gestellt werden […].“

Wörtlich sagte Heil: "Deshalb unterstützen wir es als Bundesregierung, wenn die Länder und Kommunen davon Gebrauch machen und Asylbewerber auch zu gemeinnützigen Tätigkeiten einsetzen. Wo das sinnvoll ist, kann und sollte das genutzt werden."

 

„Hubertus Heil präsentiert hier keinen ernstzunehmenden Vorschlag. Anstatt den Kommunen die Verantwortung zu übertragen, Beschäftigung für Asylbewerber zu organisieren, brauchen wir schnellere Verfahren und langfristige Arbeitsplätze für die Menschen mit Bleibeperspektive. Nicht die Kommunen müssen die Menschen in Arbeit bringen, sondern Bundesminister Heil!“, betont Marc Biadacz MdB, Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Ausschuss für Arbeit und Soziales. „Dazu habe ich eine Anfrage an die Bundesregierung gestellt, um Transparenz herzustellen: Von den fast 390.000 Asylbewerbern in Deutschland werden Stand 31.12.2021 nur 2.565, also nur 0,66%, in gemeinnützigen Tätigkeiten eingesetzt. Diese Statistik ist genauso ernüchternd, wie die Tatsache, dass keine aktuelleren Zahlen vorliegen. Auch hier hake ich nach.“, so Marc Biadacz, direktgewählter CDU-Bundestagsabgeordneter für den Landkreis Böblingen.

 

„Die Kommunen haben jetzt schon alle Hände voll zu tun, die Menschen, die zu uns kommen, unterzubringen. Sie jetzt auch bei der Arbeitsbeschaffung in die Pflicht nehmen zu wollen, ist fernab der Realität und nicht zumutbar.“, so Biadacz abschließend.

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Gemeinnützig tätige Asylbewerber: „Nicht die Kommunen müssen die Menschen in Arbeit bringen, sondern Bundesminister Heil!“

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat die Kommunen und Länder dazu aufgefordert, mehr Asylbewerber für gemeinnützige Tätigkeiten heranzuziehen. Diese Möglichkeit bietet das Asylbewerberleistungsgesetz bereits heute. Dort heißt es in § 5 AsylbLG: „In Aufnahmeeinrichtungen […] sollen Arbeitsgelegenheiten insbesondere zur Aufrechterhaltung und Betreibung der Einrichtung zur Verfügung gestellt werden […]. Im Übrigen sollen so weit wie möglich Arbeitsgelegenheiten bei staatlichen, bei kommunalen und bei gemeinnützigen Trägern zur Verfügung gestellt werden […].“

Wörtlich sagte Heil: "Deshalb unterstützen wir es als Bundesregierung, wenn die Länder und Kommunen davon Gebrauch machen und Asylbewerber auch zu gemeinnützigen Tätigkeiten einsetzen. Wo das sinnvoll ist, kann und sollte das genutzt werden."

 

„Hubertus Heil präsentiert hier keinen ernstzunehmenden Vorschlag. Anstatt den Kommunen die Verantwortung zu übertragen, Beschäftigung für Asylbewerber zu organisieren, brauchen wir schnellere Verfahren und langfristige Arbeitsplätze für die Menschen mit Bleibeperspektive. Nicht die Kommunen müssen die Menschen in Arbeit bringen, sondern Bundesminister Heil!“, betont Marc Biadacz MdB, Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Ausschuss für Arbeit und Soziales. „Dazu habe ich eine Anfrage an die Bundesregierung gestellt, um Transparenz herzustellen: Von den fast 390.000 Asylbewerbern in Deutschland werden Stand 31.12.2021 nur 2.565, also nur 0,66%, in gemeinnützigen Tätigkeiten eingesetzt. Diese Statistik ist genauso ernüchternd, wie die Tatsache, dass keine aktuelleren Zahlen vorliegen. Auch hier hake ich nach.“, so Marc Biadacz, direktgewählter CDU-Bundestagsabgeordneter für den Landkreis Böblingen.

 

„Die Kommunen haben jetzt schon alle Hände voll zu tun, die Menschen, die zu uns kommen, unterzubringen. Sie jetzt auch bei der Arbeitsbeschaffung in die Pflicht nehmen zu wollen, ist fernab der Realität und nicht zumutbar.“, so Biadacz abschließend.

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