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Gute Nachrichten für Ehrenamtliche in Rettungsorganisationen

Aus verschiedenen Rettungsorganisationen wie dem DRK und dem THW wurde die CDU-Landtagsabgeordnete Sabine Kurtz immer wieder auf ein spezielles Problem angesprochen: Anders als bei der Feuerwehr erhalten Mitglieder der Rettungsdienste bislang keine Aufwandsentschädigung für ihren Einsatz, solange es sich nicht ausdrücklich um einen Katastrophenfall handelt. Das wird jetzt auf Anregung der CDU im Landtag geändert. Mit dem „Gesetz zur Stärkung der Rechte ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer im Bevölkerungsschutz“ wird jetzt unterhalb des Katastrophenfalls eine neue sogenannte „Außergewöhnliche Einsatzlage“ eingeführt. Das Gesetz wird derzeit im Landtag beraten.

Demnach sollen die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer künftig auch für Einsatzlagen unterhalb der Katastrophenschwelle vom Arbeitsplatz freigestellt werden. Die Ehrenamtlichen erhalten dann vom Land eine Entschädigung für ihren Verdienstausfall und Schadensersatz bei Sachschäden, erklärt Sabine Kurtz. Außerdem: Den Rettungsorganisationen entstehen durch ihr Engagement im Bevölkerungsschutz Kosten, z.B. für die Ausstattung und die Schutzausrüstung der Ehrenamtlichen oder auch für Aus- und Fortbildung. An diesen Kosten will sich das Land künftig beteiligen. Sabine Kurtz begrüßt diese Verbesserungen sehr: „Mit der Gesetzesänderung sorgen wir jetzt für einheitliche Regelungen für alle Helferinnen und Helfer im Bevölkerungsschutz. Das haben viele von ihnen immer wieder bei mir persönlich eingefordert. Ich freue mich, dass das Land zusätzlich zu unserem großen Respekt und intensiven Dank nun auch diese finanzielle Anerkennung leisten kann.“

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Gute Nachrichten für Ehrenamtliche in Rettungsorganisationen

Aus verschiedenen Rettungsorganisationen wie dem DRK und dem THW wurde die CDU-Landtagsabgeordnete Sabine Kurtz immer wieder auf ein spezielles Problem angesprochen: Anders als bei der Feuerwehr erhalten Mitglieder der Rettungsdienste bislang keine Aufwandsentschädigung für ihren Einsatz, solange es sich nicht ausdrücklich um einen Katastrophenfall handelt. Das wird jetzt auf Anregung der CDU im Landtag geändert. Mit dem „Gesetz zur Stärkung der Rechte ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer im Bevölkerungsschutz“ wird jetzt unterhalb des Katastrophenfalls eine neue sogenannte „Außergewöhnliche Einsatzlage“ eingeführt. Das Gesetz wird derzeit im Landtag beraten.

Demnach sollen die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer künftig auch für Einsatzlagen unterhalb der Katastrophenschwelle vom Arbeitsplatz freigestellt werden. Die Ehrenamtlichen erhalten dann vom Land eine Entschädigung für ihren Verdienstausfall und Schadensersatz bei Sachschäden, erklärt Sabine Kurtz. Außerdem: Den Rettungsorganisationen entstehen durch ihr Engagement im Bevölkerungsschutz Kosten, z.B. für die Ausstattung und die Schutzausrüstung der Ehrenamtlichen oder auch für Aus- und Fortbildung. An diesen Kosten will sich das Land künftig beteiligen. Sabine Kurtz begrüßt diese Verbesserungen sehr: „Mit der Gesetzesänderung sorgen wir jetzt für einheitliche Regelungen für alle Helferinnen und Helfer im Bevölkerungsschutz. Das haben viele von ihnen immer wieder bei mir persönlich eingefordert. Ich freue mich, dass das Land zusätzlich zu unserem großen Respekt und intensiven Dank nun auch diese finanzielle Anerkennung leisten kann.“

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