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Land fördert im Jahr 2024 acht Projekte der städtebaulichen Erneuerung im Landkreis Böblingen mit insgesamt 6,4 Mio. Euro

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen bewilligt im Rahmen der Städtebauförderung landesweit 302 städtebauliche Gesamt- und Einzelmaßnahmen. Darunter befinden sich auch acht Projekte im Landkreis Böblingen, wie die Landtagsabgeordneten Sabine Kurtz, Thekla Walker, Dr. Matthias Miller und Peter Seimer bekanntgeben.

„Mit zusätzlich 6,4 Millionen Euro unterstützt das Land Baden-Württemberg in diesem Jahr die Kommunen im Landkreis Böblingen bei der städtebaulichen Erneuerung. Mit diesen Mitteln werden die Kommunen dabei unterstützt, Wohnraum zu schaffen und Ortskerne zu sanieren, um die Innenstädte lebendig zu halten“, so die Abgeordneten Sabine Kurtz, Thekla Walker, Dr. Matthias Miller und Peter Seimer, „die Gemeinden Aidlingen, Altdorf, Gärtringen, Jettingen, Renningen, Weil der Stadt und Weil im Schönbuch werden von den Finanzmitteln des Landes für die Erneuerungsmaßnahmen profitieren.“

Konkret gefördert wird in Aidlingen im Erneuerungsgebiet Ortskern II die Neumaßnahme zur Schaffung von Wohnraum durch Innenentwicklung, Modernisierung kommunaler Gebäude sowie Aufwertung und Gestaltung öffentlicher Räume mit einer Million Euro.

Altdorf erhält eine Finanzhilfeerhöhung in Höhe von 600.000 Euro für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet Ortsmitte III.

Für Gärtringen erhöht das Land die Finanzhilfe für den Gemeinbedarfsanteil am Neubau der Ludwig-Uhland-Halle einschließlich der Außenanlagen um 1,3 Millionen Euro.

In Jettingen wird für das Erneuerungsgebiet Kohlplatte/Öschelbronner Straße die Finanzhilfe um 400.000 Euro sowie für das Erneuerungsgebiet Ortsdurchfahrt Oberjettingen um 600.000 Euro erhöht.

Für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet Bahnhof/nördliche Bahnhofstraße in Renningen wird die Finanzhilfe des Landes um 900.000 Euro aufgestockt.

Die Ortskernentwicklung im Weil der Städter Ortsteil Merklingen wird mit zusätzlichen 600.000 Euro für die laufende städtebauliche Erneuerung unterstützt.

Für den Neubau eines Bürgerhauses einschließlich der Freianlagen sowie der Zuwegung in Weil im Schönbuch stockt das Land die Finanzhilfe um eine Million Euro auf.

 

Hintergrund:

Seit 1971 ist die Städtebauförderung als gemeinschaftliche Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen ein erfolgreiches Instrument der städtebaulichen Erneuerung. Sie unterstützt die Kommunen dabei, sich an wirtschaftliche, gesellschaftliche und ökologische Veränderungen anzupassen. So werden zum Beispiel die Errichtung von Schulen, Kitas und Spielplätzen oder die Schaffung von Grünanlagen, barrierefreien Zugängen sowie von Zentren zur Integration von Geflüchteten gefördert.

Gefördert werden in diesem Jahr insgesamt 302 städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen in 274 Städten und Gemeinden im Land, darunter 51 neue Maßnahmen sowie 251 Sanierungsgebiete, für die weitere Mittel bewilligt werden.

Wichtige Schwerpunkte der Maßnahmen sind unter anderem die Schaffung von Wohnraum, Gewerbeflächenentwicklung, Klimaschutz, Entwicklung der öffentlichen Räume, Nahversorgung. Die Förderhöhe beträgt für die berücksichtigten Maßnahmen insgesamt 234,79 Millionen Euro – davon rund 76,4 Millionen vom Bund.

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Land fördert im Jahr 2024 acht Projekte der städtebaulichen Erneuerung im Landkreis Böblingen mit insgesamt 6,4 Mio. Euro

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen bewilligt im Rahmen der Städtebauförderung landesweit 302 städtebauliche Gesamt- und Einzelmaßnahmen. Darunter befinden sich auch acht Projekte im Landkreis Böblingen, wie die Landtagsabgeordneten Sabine Kurtz, Thekla Walker, Dr. Matthias Miller und Peter Seimer bekanntgeben.

„Mit zusätzlich 6,4 Millionen Euro unterstützt das Land Baden-Württemberg in diesem Jahr die Kommunen im Landkreis Böblingen bei der städtebaulichen Erneuerung. Mit diesen Mitteln werden die Kommunen dabei unterstützt, Wohnraum zu schaffen und Ortskerne zu sanieren, um die Innenstädte lebendig zu halten“, so die Abgeordneten Sabine Kurtz, Thekla Walker, Dr. Matthias Miller und Peter Seimer, „die Gemeinden Aidlingen, Altdorf, Gärtringen, Jettingen, Renningen, Weil der Stadt und Weil im Schönbuch werden von den Finanzmitteln des Landes für die Erneuerungsmaßnahmen profitieren.“

Konkret gefördert wird in Aidlingen im Erneuerungsgebiet Ortskern II die Neumaßnahme zur Schaffung von Wohnraum durch Innenentwicklung, Modernisierung kommunaler Gebäude sowie Aufwertung und Gestaltung öffentlicher Räume mit einer Million Euro.

Altdorf erhält eine Finanzhilfeerhöhung in Höhe von 600.000 Euro für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet Ortsmitte III.

Für Gärtringen erhöht das Land die Finanzhilfe für den Gemeinbedarfsanteil am Neubau der Ludwig-Uhland-Halle einschließlich der Außenanlagen um 1,3 Millionen Euro.

In Jettingen wird für das Erneuerungsgebiet Kohlplatte/Öschelbronner Straße die Finanzhilfe um 400.000 Euro sowie für das Erneuerungsgebiet Ortsdurchfahrt Oberjettingen um 600.000 Euro erhöht.

Für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet Bahnhof/nördliche Bahnhofstraße in Renningen wird die Finanzhilfe des Landes um 900.000 Euro aufgestockt.

Die Ortskernentwicklung im Weil der Städter Ortsteil Merklingen wird mit zusätzlichen 600.000 Euro für die laufende städtebauliche Erneuerung unterstützt.

Für den Neubau eines Bürgerhauses einschließlich der Freianlagen sowie der Zuwegung in Weil im Schönbuch stockt das Land die Finanzhilfe um eine Million Euro auf.

 

Hintergrund:

Seit 1971 ist die Städtebauförderung als gemeinschaftliche Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen ein erfolgreiches Instrument der städtebaulichen Erneuerung. Sie unterstützt die Kommunen dabei, sich an wirtschaftliche, gesellschaftliche und ökologische Veränderungen anzupassen. So werden zum Beispiel die Errichtung von Schulen, Kitas und Spielplätzen oder die Schaffung von Grünanlagen, barrierefreien Zugängen sowie von Zentren zur Integration von Geflüchteten gefördert.

Gefördert werden in diesem Jahr insgesamt 302 städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen in 274 Städten und Gemeinden im Land, darunter 51 neue Maßnahmen sowie 251 Sanierungsgebiete, für die weitere Mittel bewilligt werden.

Wichtige Schwerpunkte der Maßnahmen sind unter anderem die Schaffung von Wohnraum, Gewerbeflächenentwicklung, Klimaschutz, Entwicklung der öffentlichen Räume, Nahversorgung. Die Förderhöhe beträgt für die berücksichtigten Maßnahmen insgesamt 234,79 Millionen Euro – davon rund 76,4 Millionen vom Bund.

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