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Neuordnung der Luftrettungsstandorte

Sehr geehrte Damen und Herren, das Innenministerium hat am 17. November bekannt gegeben, an welchen Standorten in Baden-Württemberg in Zukunft die Rettungshubschrauber stationiert werden sollen. Für Leonberg bedeutet das den Verlust von Christoph 41, der uns in den vergangenen 36 Jahren ans Herz gewachsen ist. Gab es vor seiner Stationierung 1986 Jahre noch Bedenken wegen möglicher Lärmbelastung, so haben jetzt 28.000 Bürgerinnen und Bürger in einer Petition gefordert, dass er in Leonberg bleibt.

Auch ich habe mich in vielen Gesprächen für seinen Verbleib eingesetzt und im zuständigen Innenministerium die Leonberger Argumente vorgetragen. Aber:

Nicht zuletzt vor dem Hintergrund des Verfassungsauftrags, für gleichmäßige Lebensverhältnisse im Land zu sorgen, bin ich mittlerweile mit der Neukonzeption der Luftrettung in Baden-Württemberg einverstanden, auch wenn damit eine Verlegung des Leonberger Hubschraubers verbunden ist. Denn ich bin davon überzeugt, dass Patienten in Leonberg keinen Nachteil dadurch erleiden. Der Raum Leonberg wird nach der Neuordnung nämlich im Radius von sogar drei Hubschraubern liegen: weiterhin von Christoph 41, der in Tübingen stationiert wird, weiterhin von Christoph 51 bei Ludwigsburg und von Christoph 43, der nach Karlsruhe verlegt wird. Außerdem: Der Hubschrauber bei Ludwigsburg soll in Zukunft rund um die Uhr eingesetzt werden. Der auch zu meinem Wahlkreis gehörende Raum Herrenberg wird übrigens durch die Verlegung dichter an einem Rettungshubschrauber liegen als bisher.

Maßgeblich ist aber, dass derzeit Versorgungslücken in anderen Landesteilen bestehen, die es auszugleichen gilt. Denn unsere Krankenhauslandschaft hat sich in den vergangenen Jahren stark verändert. Gerade im Ländlichen Raum mussten viele Krankenhäuser schließen. Andererseits sind viele Spezialkliniken entstanden. Patienten, die deren Versorgung benötigen, sollen von überall in Baden-Württemberg dieselbe Chance haben, schnell dort eingeliefert zu werden und die möglicherweise lebensrettende Behandlung erhalten. Deswegen müssen drei der bisher acht Hubschrauber verlegt werden und es werden zwei neue zusätzlich zum Einsatz kommen. Viele weitere Aspekte waren bei der Neuordnung zu bedenken. Die große Komplexität der rund 13.800 Hubschraubereinsätze in Baden-Württemberg konnte am besten das Institut für Notfallmedizin und Medizinmanagement des Klinikums der Universität München überblicken. Ziel der Neuordnung war es, möglichst überall in Baden-Württemberg tagsüber innerhalb von 20 Minuten, nachts innerhalb von 30 Minuten einen Rettungshubschrauber landen lassen zu können. Angesicht der Rüstzeiten für einen Hubschrauberflug, der Anforderungen an Landemöglichkeiten u.v.m. hat weiterhin der bodengebundene Rettungsdienst Vorrang. Gerade in Ballungsräumen mit dichtem Straßennetz und vielen Kliniken auf relativ kleiner Fläche ist der Rettungswagen das Mittel der Wahl. Gleichzeitig war es bei der Neukonzeption Ziel, keine weiße Flecken mehr in Baden-Württemberg zu haben. Das ist gelungen. Mehr noch: Baden-Württemberg ist nun auf Platz eins im bundesweiten Vergleich der Luftrettung und auch wir im Wahlkreis Leonberg-Herrenberg-Weil der Stadt profitieren. Die Umsetzung des gesamten Vorhabens wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen, zwischen drei und fünf Jahre je nach Aufwand der Verlegung. Ich bin davon überzeugt, dass es dem Wohl der Menschen dient und der Sicherheit der Patienten.

Antworten auf weitere Fragen finden Sie hier: Luftrettung: Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)

Herzliche Grüße, Ihre Sabine Kurtz MdL

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Neuordnung der Luftrettungsstandorte

Sehr geehrte Damen und Herren, das Innenministerium hat am 17. November bekannt gegeben, an welchen Standorten in Baden-Württemberg in Zukunft die Rettungshubschrauber stationiert werden sollen. Für Leonberg bedeutet das den Verlust von Christoph 41, der uns in den vergangenen 36 Jahren ans Herz gewachsen ist. Gab es vor seiner Stationierung 1986 Jahre noch Bedenken wegen möglicher Lärmbelastung, so haben jetzt 28.000 Bürgerinnen und Bürger in einer Petition gefordert, dass er in Leonberg bleibt.

Auch ich habe mich in vielen Gesprächen für seinen Verbleib eingesetzt und im zuständigen Innenministerium die Leonberger Argumente vorgetragen. Aber:

Nicht zuletzt vor dem Hintergrund des Verfassungsauftrags, für gleichmäßige Lebensverhältnisse im Land zu sorgen, bin ich mittlerweile mit der Neukonzeption der Luftrettung in Baden-Württemberg einverstanden, auch wenn damit eine Verlegung des Leonberger Hubschraubers verbunden ist. Denn ich bin davon überzeugt, dass Patienten in Leonberg keinen Nachteil dadurch erleiden. Der Raum Leonberg wird nach der Neuordnung nämlich im Radius von sogar drei Hubschraubern liegen: weiterhin von Christoph 41, der in Tübingen stationiert wird, weiterhin von Christoph 51 bei Ludwigsburg und von Christoph 43, der nach Karlsruhe verlegt wird. Außerdem: Der Hubschrauber bei Ludwigsburg soll in Zukunft rund um die Uhr eingesetzt werden. Der auch zu meinem Wahlkreis gehörende Raum Herrenberg wird übrigens durch die Verlegung dichter an einem Rettungshubschrauber liegen als bisher.

Maßgeblich ist aber, dass derzeit Versorgungslücken in anderen Landesteilen bestehen, die es auszugleichen gilt. Denn unsere Krankenhauslandschaft hat sich in den vergangenen Jahren stark verändert. Gerade im Ländlichen Raum mussten viele Krankenhäuser schließen. Andererseits sind viele Spezialkliniken entstanden. Patienten, die deren Versorgung benötigen, sollen von überall in Baden-Württemberg dieselbe Chance haben, schnell dort eingeliefert zu werden und die möglicherweise lebensrettende Behandlung erhalten. Deswegen müssen drei der bisher acht Hubschrauber verlegt werden und es werden zwei neue zusätzlich zum Einsatz kommen. Viele weitere Aspekte waren bei der Neuordnung zu bedenken. Die große Komplexität der rund 13.800 Hubschraubereinsätze in Baden-Württemberg konnte am besten das Institut für Notfallmedizin und Medizinmanagement des Klinikums der Universität München überblicken. Ziel der Neuordnung war es, möglichst überall in Baden-Württemberg tagsüber innerhalb von 20 Minuten, nachts innerhalb von 30 Minuten einen Rettungshubschrauber landen lassen zu können. Angesicht der Rüstzeiten für einen Hubschrauberflug, der Anforderungen an Landemöglichkeiten u.v.m. hat weiterhin der bodengebundene Rettungsdienst Vorrang. Gerade in Ballungsräumen mit dichtem Straßennetz und vielen Kliniken auf relativ kleiner Fläche ist der Rettungswagen das Mittel der Wahl. Gleichzeitig war es bei der Neukonzeption Ziel, keine weiße Flecken mehr in Baden-Württemberg zu haben. Das ist gelungen. Mehr noch: Baden-Württemberg ist nun auf Platz eins im bundesweiten Vergleich der Luftrettung und auch wir im Wahlkreis Leonberg-Herrenberg-Weil der Stadt profitieren. Die Umsetzung des gesamten Vorhabens wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen, zwischen drei und fünf Jahre je nach Aufwand der Verlegung. Ich bin davon überzeugt, dass es dem Wohl der Menschen dient und der Sicherheit der Patienten.

Antworten auf weitere Fragen finden Sie hier: Luftrettung: Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)

Herzliche Grüße, Ihre Sabine Kurtz MdL

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