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Orientierungsdebatte zum assistierten Suizid: Marc Biadacz stellt den Schutz des Lebens in den Mittelpunkt

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe diskutierte der Deutsche Bundestag in dieser Sitzungswoche in einer Orientierungsdebatte mehrere überparteiliche Gesetzesentwürfe. Marc Biadacz, direkt gewählter CDU-Bundestagsabgeordneter für den Landkreis Böblingen, sprach sich in dieser Debatte für den Gesetzesentwurf der Bundestagsabgeordneten Lars Castellucci (SPD), Ansgar Heveling (CDU), Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90/Die Grünen), Benjamin Strasser (FDP) und Kathrin Vogler (Linke) aus, der den Schutz des Lebens in den Mittelpunkt stellt. Der Gesetzesentwurf sieht ein umfassendes Schutzkonzept vor, damit alte und kranke Menschen bei ihrer Entscheidung über Leben oder Sterben nicht unter Druck gesetzt werden. Diese Entscheidung soll frei und bewusst getroffen werden. Dazu gehören grundsätzlich mindestens zwei Untersuchungen mit einem Abstand von drei Monaten durch einen Facharzt oder eine Fachärztin für Psychiatrie. Zudem soll es weitere Beratungspflichten und eine Wartefrist geben, die sicherstellt, dass diese Entscheidung frei getroffen wird. Assistierter Suizid von Kindern und Jugendlichen soll strafbar bleiben.

"Unser Grundgesetz baut auf der Würde des Menschen auf, die in unserem Christlichen Menschenbild fest verankert ist. Dazu gehört auch, dass die freie Entscheidung für selbstbestimmtes Sterben von jedem Einzelnen getroffen werden kann", so Marc Biadacz. "Bei den gesetzlichen Regelungen kann es aber nicht alleine um die Entscheidung des Einzelnen gehen. Sterben und Tod sind nicht nur eine Privatangelegenheit, sie berühren auch die Gesellschaft als Ganzes", so der Obmann der Unionsfraktion im Ausschuss für Arbeit und Soziales. Es müsse sichergestellt werden, dass alte und kranke Menschen nicht unter Druck geraten, sondern sich frei entscheiden können, argumentiert Marc Biadacz. In seiner Rede erzählt Biadacz von seinen ganz persönlichen Erfahrungen, von seinem Vater, der 2004 unheilbar an Darmkrebs erkrankt ist und zwei Jahre später verstorben ist. "Vielleicht hat er sich manchmal auch gedacht, es wäre besser, wenn er seinem Leben und dem Leid ein Ende setzen würde. Vielleicht hat er sich gedacht, er könnte seiner Familie so das Miterleben des Leids ersparen", so Marc Biadacz. "Aber er hat es nicht getan, und er hat mir etwas Wichtiges mitgegeben: Es gibt nicht nur Schatten und Licht, nicht nur Leid und Glückseligkeit; das Leben ist viel facettenreicher", so der Böblinger Abgeordnete. Man müsse sicherstellen, dass auch in Zukunft noch jede und jeder seine Entscheidung frei treffen könne, so Biadacz. "Es sollte nicht allein um das selbstbestimmte Sterben, sondern auch den Schutz der selbstständigen Entscheidung über das eigene Leben gehen. Diesem Anspruch wird der Gesetzesentwurf gerecht", so der CDU-Sozialpolitiker.

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Orientierungsdebatte zum assistierten Suizid: Marc Biadacz stellt den Schutz des Lebens in den Mittelpunkt

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe diskutierte der Deutsche Bundestag in dieser Sitzungswoche in einer Orientierungsdebatte mehrere überparteiliche Gesetzesentwürfe. Marc Biadacz, direkt gewählter CDU-Bundestagsabgeordneter für den Landkreis Böblingen, sprach sich in dieser Debatte für den Gesetzesentwurf der Bundestagsabgeordneten Lars Castellucci (SPD), Ansgar Heveling (CDU), Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90/Die Grünen), Benjamin Strasser (FDP) und Kathrin Vogler (Linke) aus, der den Schutz des Lebens in den Mittelpunkt stellt. Der Gesetzesentwurf sieht ein umfassendes Schutzkonzept vor, damit alte und kranke Menschen bei ihrer Entscheidung über Leben oder Sterben nicht unter Druck gesetzt werden. Diese Entscheidung soll frei und bewusst getroffen werden. Dazu gehören grundsätzlich mindestens zwei Untersuchungen mit einem Abstand von drei Monaten durch einen Facharzt oder eine Fachärztin für Psychiatrie. Zudem soll es weitere Beratungspflichten und eine Wartefrist geben, die sicherstellt, dass diese Entscheidung frei getroffen wird. Assistierter Suizid von Kindern und Jugendlichen soll strafbar bleiben.

"Unser Grundgesetz baut auf der Würde des Menschen auf, die in unserem Christlichen Menschenbild fest verankert ist. Dazu gehört auch, dass die freie Entscheidung für selbstbestimmtes Sterben von jedem Einzelnen getroffen werden kann", so Marc Biadacz. "Bei den gesetzlichen Regelungen kann es aber nicht alleine um die Entscheidung des Einzelnen gehen. Sterben und Tod sind nicht nur eine Privatangelegenheit, sie berühren auch die Gesellschaft als Ganzes", so der Obmann der Unionsfraktion im Ausschuss für Arbeit und Soziales. Es müsse sichergestellt werden, dass alte und kranke Menschen nicht unter Druck geraten, sondern sich frei entscheiden können, argumentiert Marc Biadacz. In seiner Rede erzählt Biadacz von seinen ganz persönlichen Erfahrungen, von seinem Vater, der 2004 unheilbar an Darmkrebs erkrankt ist und zwei Jahre später verstorben ist. "Vielleicht hat er sich manchmal auch gedacht, es wäre besser, wenn er seinem Leben und dem Leid ein Ende setzen würde. Vielleicht hat er sich gedacht, er könnte seiner Familie so das Miterleben des Leids ersparen", so Marc Biadacz. "Aber er hat es nicht getan, und er hat mir etwas Wichtiges mitgegeben: Es gibt nicht nur Schatten und Licht, nicht nur Leid und Glückseligkeit; das Leben ist viel facettenreicher", so der Böblinger Abgeordnete. Man müsse sicherstellen, dass auch in Zukunft noch jede und jeder seine Entscheidung frei treffen könne, so Biadacz. "Es sollte nicht allein um das selbstbestimmte Sterben, sondern auch den Schutz der selbstständigen Entscheidung über das eigene Leben gehen. Diesem Anspruch wird der Gesetzesentwurf gerecht", so der CDU-Sozialpolitiker.

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