Nachrichten

Kalender-Icon  

Wahlrechtsreform ist zum Teil verfassungswidrig Ampel-Bundesregierung erhält Rüge vom Bundesverfassungsgericht

Am gestrigen Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sein Schlussplädoyer zur Wahlrechtsreform der Ampel-Bundesregierung gehalten. Dabei wurde in Teilen die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes bestätigt, wie von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion beklagt. Auch der direktgewählte Bundestagsabgeordnete für den Landkreis Böblingen hat sich der Klage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gegen die Wahlrechtsreform, wie von der Ampel-Bundesregierung beschlossen, angeschlossen.

"Wieder einmal hat die Bundesregierung aus Karlsruhe einen Rüffel erhalten. Es ging diesmal um nicht weniger als das Fundament unserer Demokratie, an das die Ampel die Axt angelegt hat. Die Richterinnen und Richter haben bestätigt, dass die Abschaffung der Grundmandats-Klausel verfassungswidrig ist und zur nächsten Bundestagswahl im nächsten Jahr nicht angewendet werden darf.", so der CDU-Bundestagsabgeordnete Marc Biadacz.

 

"Noch schwerwiegender wirkt für mich aber die Abschaffung der Überhang- und Ausgleichsmandate. Es ist nicht nachvollziehbar und stellt für mich ein erhebliches Demokratiedefizit dar, dass der Kandidat mit den meisten Stimmen im Wahlkreis, nicht in den Bundestag einzieht. Es kann dann der Fall eintreten, dass manche Wahlkreise gar nicht im Bundestag vertreten sind. Damit schwächt die Ampel die politische Arbeit vor Ort, schafft völlige Intransparenz für die Wählerinnen und Wähler und lässt zahlreiche Wählerstimmen unberücksichtigt.", kritisiert Marc Biadacz.

 

"In der Sache sind wir uns absolut einig, dass der Deutsche Bundestag verkleinert werden muss, um die Arbeits- und Funktionsfähigkeit aufrechtzuerhalten. Ich habe jedoch gehofft, dass die Ampel-Bundesregierung den Weg sucht, um mit allen demokratischen Parteien im Bundestag eine Lösung zu finden, statt ihre politische Mehrheit zu nutzen, um der politischen Opposition zu schaden.", betont der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete für den Landkreis Böblingen, Marc Biadacz.

Zurück

Nachrichten

Kalender-Icon  

Wahlrechtsreform ist zum Teil verfassungswidrig Ampel-Bundesregierung erhält Rüge vom Bundesverfassungsgericht

Am gestrigen Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sein Schlussplädoyer zur Wahlrechtsreform der Ampel-Bundesregierung gehalten. Dabei wurde in Teilen die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes bestätigt, wie von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion beklagt. Auch der direktgewählte Bundestagsabgeordnete für den Landkreis Böblingen hat sich der Klage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gegen die Wahlrechtsreform, wie von der Ampel-Bundesregierung beschlossen, angeschlossen.

"Wieder einmal hat die Bundesregierung aus Karlsruhe einen Rüffel erhalten. Es ging diesmal um nicht weniger als das Fundament unserer Demokratie, an das die Ampel die Axt angelegt hat. Die Richterinnen und Richter haben bestätigt, dass die Abschaffung der Grundmandats-Klausel verfassungswidrig ist und zur nächsten Bundestagswahl im nächsten Jahr nicht angewendet werden darf.", so der CDU-Bundestagsabgeordnete Marc Biadacz.

 

"Noch schwerwiegender wirkt für mich aber die Abschaffung der Überhang- und Ausgleichsmandate. Es ist nicht nachvollziehbar und stellt für mich ein erhebliches Demokratiedefizit dar, dass der Kandidat mit den meisten Stimmen im Wahlkreis, nicht in den Bundestag einzieht. Es kann dann der Fall eintreten, dass manche Wahlkreise gar nicht im Bundestag vertreten sind. Damit schwächt die Ampel die politische Arbeit vor Ort, schafft völlige Intransparenz für die Wählerinnen und Wähler und lässt zahlreiche Wählerstimmen unberücksichtigt.", kritisiert Marc Biadacz.

 

"In der Sache sind wir uns absolut einig, dass der Deutsche Bundestag verkleinert werden muss, um die Arbeits- und Funktionsfähigkeit aufrechtzuerhalten. Ich habe jedoch gehofft, dass die Ampel-Bundesregierung den Weg sucht, um mit allen demokratischen Parteien im Bundestag eine Lösung zu finden, statt ihre politische Mehrheit zu nutzen, um der politischen Opposition zu schaden.", betont der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete für den Landkreis Böblingen, Marc Biadacz.

Zurück